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Ziele einer nachhaltigen Abfallvermeidung

Ziele einer nachhaltigen Abfallvermeidung

 Diesmal wollen wir Ihnen die Ziele von „nachhaltigen“ Abfallvermeidung und dessen Programme der Abfallwirtschaft in Österreich näher erläutern. Dabei werden Firmen (Unternehmungen) eingeladen dazu beitragen, durch deren Verwendung von „geeigneten“ Bearbeitungs-, Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsformen in der Entwicklung von geeigneten Arten und Formen von Produkten und durch „abfallvermeidungsbewusstes Verhalten der Letztverbraucher“ die Mengen und die Schadstoffgehalte der Abfälle zu verringern und „die Nachhaltigkeit“ zu fördern.

 Im Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002 i.d.g.F.), Abschnitt 2 – Abfallvermeidung und –verwertung – gibt es ZIELE DER NACHHALTIGEN ABFALLVERMEIDUNG. Dazu ist es aus abfallwirtschaftlicher Sicht erforderlich, auch ein ABFALLVERMEIDUNGSPROGRAMM auf die Füße zu stellen.
 Der österreichische Gesetzgeber hat in seinem AWG 2002 i.d.g.F. (Bundesgesetzblatt I Nr. 97/2013, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Nr. I Nr. 103/2013), im Abschnitt 2, Abfallvermeidung- und -verwertung mit den §§ 9 und 9a diese Ziele mit einem Abfallvermeidungsprogramm dazu geschaffen.

 Beginnen wir mit dem § 9 – ZIELE DER NACHALTIGEN ABFALLVERMEIDUNG

 Das Ziel einer nachhaltigen Abfallvermeidung soll sein, dass dabei die öffentlichen Interessen nach § 1 Abs. 3 AWG 2002 i.d.g.F nicht beeinträchtigt werden. Das soll heißen, dass ein Unternehmen durch deren Verwendung geeigneter Bearbeitungs-, Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsformen Schritte zur Verringerung des Abfallaufkommens und Abfallvermeidung setzen sollte. Es sollte dabei alle Maßnahmen umfassen, die verhindern, dass Abfall überhaupt entsteht. Ziel einer umfassenden Abfallvermeidungsstrategie ist die Schonung von Ressourcen und die Verringerung von Umweltauswirkungen.
 Vor allem auch für uns „Letztverbraucher“.

So sollte beispielsweise ein Unternehmen deren Produkte so erzeugen, so bearbeiten, so verarbeiten (auch so zu gestalten), dass diese Produkte langlebig bleiben und eventuell auch durch eine Reparatur weiter verwendet werden kann.
 Letztendlich soll darauf zu achten sein, sollte ein Produkt tatsächlich nicht mehr benötigt werden (Entledigung, durch Beseitigung eines Produktes (Abfall) die Umwelt zu schonen und eine solche Beseitigung so gering wie möglich zu gestalten. Ein Beispiel dazu sind „Pfandflaschen“, egal ob diese aus Glas oder aus Plastik sind, die man zurückgeben kann und nicht in einem Abfallcontainer landen sollten.

 Mit dem neuen § 9a AWG 2002 i.d.g.F. hat das zuständige österreichische Bundesministerium (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) einen Passus geschaffen, dass ein Unternehmen verpflichtet werden sollte, mindestens alle 6 Jahre „ein Abfallvermeidungsprogramm“ zu erstellen. Ziel dabei sollte sein, deren Wirtschaftswachstum von den mit der Abfallerzeugung verbundenen „Umweltauswirkungen“ zu entkoppeln.
 Dazu verweist das Bundesministerium auch auf folgende Paragraphen in diesem neu novellierten AWG 2002 i.d.g.F. (Bundesgesetzblatt I Nr. 97/2013, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Nr. I Nr. 103/2013):
- § 8, Abs.2 - Bundes-Abfallwirtschaftsprogramm,
- § 8a – Umweltprüfung, und
- § 8b – Grenzüberschreitende Konsultationen bei einer Umweltprüfung.

 Wie Maßnahmen für eine Abfallvermeidung als auch eine Abfallverwertung gesetzt werden sollten, geht aus einem weiteren Paragraphen dieses Gesetzeshervor und verweist dabei auch auf den § 9 dieses Gesetzes. Das ist der § 14 in diesem Gesetz mit dem Titel:
 Maßnahmen für die Abfallvermeidung und –verwertung.

 Sie sehen also, dass seitens dieses Ministeriums viel für eine nachhaltige Abfallvermeidung als auch eine nachhaltige Abfallverwertung getan wird. Auch gibt es in Österreich zahlreiche
 Institutionen, die sich auch mit diesem Thema beschäftigen.
 Nachhaltige Abfallvermeidung und Abfallverwertung sollte nicht nur für Firmen (Unternehmungen) gelten. Wir LETZTVERBRAUCHER sollten uns auch danach halten bzw. richten, um Abfälle zu vermeiden, dazu die Ressourcen schonen, damit unsere Umwelt auch weiterhin geschont werden kann.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft:
http://www.bmlfuw.gv.at/suchergebnisse.html?queryString=nachaltige+abfallvermeidung&Suche=Suche

Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit:
http://www.abfallwirtschaft.steiermark.at/

 oder
http://www.nachhaltigkeit.steiermark.at/

 

Sollten Sie diesen Bericht in anderen Ländern (außerhalb von Österreich) lesen und Interesse zu diesem Thema haben, dürfen wir Sie ersuchen, sich dort mit Ihren Behörden und Institutionen ins Einvernehmen zu setzen.

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