Alles zum Kauf und dessen Entsorgung!
Alle Jahre wieder um die Weihnachtszeit wird eine Tanne oder Fichte zur Feier der Geburt Jesus Christus (Weihnachten) angeschafft und geschmückt.
Bei uns in der Steiermark fallen pro Weihnachtsfest so an die 350.000 Christbäume an. Allein in Graz wird es so an die 75.000 solcher Bäume sein.
Am Dreikönigstag des folgenden Jahres hat der Christbaum, der mit viel Liebe und Aufwendungen geschmückte Baum seine Aufgabe erfüllt und wird entsorgt.
Aber wissen Sie eigentlich welche Entsorgungs- als auch Verwertungsmöglichkeiten gibt und Ihnen zur Verfügung steht?
Hier einige Beispiele, wie Sie Ihren nicht mehr benötigten Christbaum ordnungsgemäß entsorgen bzw. verwerten sollen:
- Sie können ihn im eigenen Garten nach einer entsprechenden Zerkleinerung (Häckseln zB.) kompostieren.
- Sollten Sie ihn ein Jahr trocknen lassen, kann der Baum in einen Holzofen verbrannt werden.
- Auch haben Sie die Möglichkeit nach einer Zerkleinerung (wie bei Gartenabfällen) ihn in eine Biotonne (braune Tonne) entsorgen bzw. verwerten.
- Als eine letzte Möglichkeit ist die Abgabe Ihres Baumes an eine Abfallsammelstelle in Ihrem Gemeindebereich.
Auch ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Baum VORHER komplett abgeschmückt werden muss, um den Kompost NICHT mit Schadstoffen zu belasten bzw. um bei einer Verbrennung SCHADSTOFFEMISSIONEN ZU VERMEIDEN (ansonsten werden durch Engelshaare, Girlanden und Christbaumkugeln etc. auch Kunststoffanteile nämlich in den Kompost eingebracht und dass soll vermieden werden). Beim Schmücken des Christbaumes soll auch auf Dekorationsspray verzichtet werden. Dekorationsspray beinhaltet nämlich „Binde- und Lösemittel und auch schwermetallhaltige Bronzepigmente sowie Konservierungsstoffe“.
Bevor Sie aber Ihren Christbaum entsorgen wollen haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem zuständigen Gemeindeamt (für die Landeshauptstadt Graz – das Magistrat der Stadt Graz) nachzufragen, wo Sie in Ihrem Gemeindebereich den Christbaum abgeben können.
Dazu wurde auch in der Homepage des Landes Steiermark unter
http://www.abfallwirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/10138733/4335203/
einen Beitrag zur Christbaumentsorgung bereitgestellt, wo Sie einen Christbaum erwerben können als auch Annahmestellen, wo Sie Ihren Christbaum danach entsorgen können.
Für unsere Leser aus anderen Bundesländern gibt es sicher ähnliche Möglichkeiten wie bei uns in der Steiermark, Christbäume zu erwerben bzw. zu entsorgen. Bei Entsorgungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde bzw. an Ihre Ämter der Landesregierungen.
Das Team der IPA Graz-Umgebung darf Ihnen auf diesem Wege ein besinnliches Weihnachtsfest 2013 und einen guten Rutsch in das Jahr 2014 wünschen.
Servo per amikeco
Ziele einer nachhaltigen Abfallvermeidung
Diesmal wollen wir Ihnen die Ziele von „nachhaltigen“ Abfallvermeidung und dessen Programme der Abfallwirtschaft in Österreich näher erläutern. Dabei werden Firmen (Unternehmungen) eingeladen dazu beitragen, durch deren Verwendung von „geeigneten“ Bearbeitungs-, Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsformen in der Entwicklung von geeigneten Arten und Formen von Produkten und durch „abfallvermeidungsbewusstes Verhalten der Letztverbraucher“ die Mengen und die Schadstoffgehalte der Abfälle zu verringern und „die Nachhaltigkeit“ zu fördern.
Im Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002 i.d.g.F.), Abschnitt 2 – Abfallvermeidung und –verwertung – gibt es ZIELE DER NACHHALTIGEN ABFALLVERMEIDUNG. Dazu ist es aus abfallwirtschaftlicher Sicht erforderlich, auch ein ABFALLVERMEIDUNGSPROGRAMM auf die Füße zu stellen.
Der österreichische Gesetzgeber hat in seinem AWG 2002 i.d.g.F. (Bundesgesetzblatt I Nr. 97/2013, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Nr. I Nr. 103/2013), im Abschnitt 2, Abfallvermeidung- und -verwertung mit den §§ 9 und 9a diese Ziele mit einem Abfallvermeidungsprogramm dazu geschaffen.
Beginnen wir mit dem § 9 – ZIELE DER NACHALTIGEN ABFALLVERMEIDUNG
Das Ziel einer nachhaltigen Abfallvermeidung soll sein, dass dabei die öffentlichen Interessen nach § 1 Abs. 3 AWG 2002 i.d.g.F nicht beeinträchtigt werden. Das soll heißen, dass ein Unternehmen durch deren Verwendung geeigneter Bearbeitungs-, Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsformen Schritte zur Verringerung des Abfallaufkommens und Abfallvermeidung setzen sollte. Es sollte dabei alle Maßnahmen umfassen, die verhindern, dass Abfall überhaupt entsteht. Ziel einer umfassenden Abfallvermeidungsstrategie ist die Schonung von Ressourcen und die Verringerung von Umweltauswirkungen.
Vor allem auch für uns „Letztverbraucher“.
So sollte beispielsweise ein Unternehmen deren Produkte so erzeugen, so bearbeiten, so verarbeiten (auch so zu gestalten), dass diese Produkte langlebig bleiben und eventuell auch durch eine Reparatur weiter verwendet werden kann.
Letztendlich soll darauf zu achten sein, sollte ein Produkt tatsächlich nicht mehr benötigt werden (Entledigung, durch Beseitigung eines Produktes (Abfall) die Umwelt zu schonen und eine solche Beseitigung so gering wie möglich zu gestalten. Ein Beispiel dazu sind „Pfandflaschen“, egal ob diese aus Glas oder aus Plastik sind, die man zurückgeben kann und nicht in einem Abfallcontainer landen sollten.
Mit dem neuen § 9a AWG 2002 i.d.g.F. hat das zuständige österreichische Bundesministerium (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) einen Passus geschaffen, dass ein Unternehmen verpflichtet werden sollte, mindestens alle 6 Jahre „ein Abfallvermeidungsprogramm“ zu erstellen. Ziel dabei sollte sein, deren Wirtschaftswachstum von den mit der Abfallerzeugung verbundenen „Umweltauswirkungen“ zu entkoppeln.
Dazu verweist das Bundesministerium auch auf folgende Paragraphen in diesem neu novellierten AWG 2002 i.d.g.F. (Bundesgesetzblatt I Nr. 97/2013, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Nr. I Nr. 103/2013):
- § 8, Abs.2 - Bundes-Abfallwirtschaftsprogramm,
- § 8a – Umweltprüfung, und
- § 8b – Grenzüberschreitende Konsultationen bei einer Umweltprüfung.
Wie Maßnahmen für eine Abfallvermeidung als auch eine Abfallverwertung gesetzt werden sollten, geht aus einem weiteren Paragraphen dieses Gesetzeshervor und verweist dabei auch auf den § 9 dieses Gesetzes. Das ist der § 14 in diesem Gesetz mit dem Titel:
Maßnahmen für die Abfallvermeidung und –verwertung.
Sie sehen also, dass seitens dieses Ministeriums viel für eine nachhaltige Abfallvermeidung als auch eine nachhaltige Abfallverwertung getan wird. Auch gibt es in Österreich zahlreiche
Institutionen, die sich auch mit diesem Thema beschäftigen.
Nachhaltige Abfallvermeidung und Abfallverwertung sollte nicht nur für Firmen (Unternehmungen) gelten. Wir LETZTVERBRAUCHER sollten uns auch danach halten bzw. richten, um Abfälle zu vermeiden, dazu die Ressourcen schonen, damit unsere Umwelt auch weiterhin geschont werden kann.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft:
http://www.bmlfuw.gv.at/suchergebnisse.html?queryString=nachaltige+abfallvermeidung&Suche=Suche
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit:
http://www.abfallwirtschaft.steiermark.at/
oder
http://www.nachhaltigkeit.steiermark.at/
Sollten Sie diesen Bericht in anderen Ländern (außerhalb von Österreich) lesen und Interesse zu diesem Thema haben, dürfen wir Sie ersuchen, sich dort mit Ihren Behörden und Institutionen ins Einvernehmen zu setzen.
Servo per amikeco. Ihre IPA Graz-Umgebung